Visitation

Das lateinische Wort „visitatio“ kann man mit „Besuch“ oder „nachschauen“ übersetzen. Im Bezug auf kirchliche Institutionen und Orden lässt sich der Begriff Visitation nicht einfach als Besuch deuten. Es geht hier um mehr. Der äußere Rahmen einer Visitation macht deutlich, dass es sich hier nicht um einen normalen Besuch des Provinzials oder des Generals handelt.

In den Generalstatuten der Barmherzigen Brüder finden wir unter den Stichwort Visitation die Aussage: „Bei der kanonischen Visitation empfängt der Provinzial alle Mitbrüder der Kommunität, spricht mit jedem in einem offenen Gedankenaustausch, erfragt ihre Meinungen über Angelegenheiten, die er für wichtig hält, und hört ihnen verständnisvoll zu. Er informiert sich außerdem, ob die Betreuung der Kranken und Hilfsbedürftigen in jeder Hinsicht mit gebührender Zuwendung geschieht und ob die Konstitutionen treu beobachtet werden. Nach der kanonischen Visitation soll er dem General einen genauen Bericht übersenden. Denjenigen, der eine Visitation durchführt, ob General, ein Delegat oder Provinzial, nennt man Visitator.“

Für viele könnte sich die Frage stellen, wozu eine Visitation heute noch notwendig ist, da der Provinzial häufig die Einrichtungen der Provinz besucht, bzw. auch der General öfter zu Besuchen in der Provinz weilt. Das Anliegen einer Visitation ist nicht das punktuelle Wahrnehmen von Festen, Ereignissen, Besprechungen und Vorkommnissen, sondern die Gesamtschau des aktuellen Erscheinungsbildes des Konventes, der Einrichtung und sich abzeichnenden Zukunftsperspektiven.

Der Termin einer Visitation wird Wochen zuvor angekündigt, so dass alle Mitbrüder die Möglichkeit, ja die Pflicht haben, zum Zeitpunkt der Visitation anwesend zu sein.

 

Die Visitation wird mit einem offiziellen Ritus eröffnet, der meist mit einer Gebetszeit (Laudes, Sext, Vesper) verbunden wird. Ebenso erfolgt der Abschluss mit einem festgelegten Ritus, bei dem der Visitationsbericht verlesen wird. Dieser Bericht schildert die Eindrücke des Visitators zur augenblicklichen Situation des Konventes und der Einrichtung, zeigt mögliche Problemfelder auf und verweist auf notwendige Handlungsschwerpunkte. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass, wenn die Visitation beendet ist, die "Sache" nicht ad acta gelegt werden kann, sondern der Konvent und die Einrichtung mitunter durchaus noch "Hausaufgaben" zu erledigen haben.

Österreichische Ordensprovinz des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott
Taborstraße 16
1020 Wien

ÖSTERREICHISCHE ORDENSPROVINZ

des Hospitalordens des
heiligen Johannes von Gott

"Barmherzige Brüder"

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