Die Profess

Im katholischen Ordensrecht ist die Profess das feierliche Versprechen, in einem Orden die evangelischen Räte zu befolgen. Der Professe weiht sein ganzes Leben dem Dienst an Gott und dem Dienst an den Menschen und wird damit in die jeweils konkrete Gemeinschaft eingegliedert. Grundsätzlich unterscheidet man die Zeitliche und die Feierliche Profess. Die Zeitliche Profess wird bei den Barmherzigen Brüdern für ein Jahr abgelegt und immer wieder erneuert, bis die Ablegung der Feierlichen Profess für das ganze Leben erfolgt.

Der Zeitlichen Profess geht die Zeit der Erprobung im Postulantat und Noviziat voraus, der Feierlichen Profess die des Scholastikates. Die Ablegung der Profess wird durch die Professurkunde dokumentiert.

Die Barmherzigen Brüder legen nicht nur die drei klassischen Ordensgelübde Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam ab, sondern auch ein viertes, das der Hospitalität, mit dem sie sich in die besondere Nachfolge ihres Gründers, des heiligen Johannes von Gott, stellen.

 

Frater Gerhard legte vor Pater Provinzial Ulrich seine Feierliche Profess ab.

 

 

Aus unseren Ordenskonstitutionen:Mit den öffentlichen Gelübden der Keuschheit, der Armut, des Gehorsams und der Hospitalität bringen wir unsere Ganzhingabe an Gott zum Ausdruck. Die Kirche nimmt unser Opfer an und vereinigt es mit dem Paschamysterium Christi. Der Orden bindet uns an sich und macht es uns möglich, unsere Berufung leben zu können. Wir dagegen bemühen uns, dem Anruf Gottes in Treue zu antworten und lebendige und kreative Glieder der Kirche und des Ordens zu sein.

Unwiderruflich weihen wir uns Gott, der Kirche und dem Orden im Dienst der Kranken und Bedürftigen mit der Feierlichen Profess. Ihr muss die Zeitliche Profess vorausgehen. Sie wird auf die Dauer eines Jahres abgelegt und von Jahr zu Jahr bis wenigstens auf fünf und bis höchstens auf sechs zusammenhängende Jahre erneuert.

Auf Bitten des Provinzials und mit Zustimmung seines Rates kann der General in besonderen Fällen von der Mindestzeit der zeitlichen Gelübde dispensieren. Jedoch muss sie wenigstens drei ununterbrochene Jahre dauern.

In einzelnen Fällen kann der General die Erneuerung der zeitlichen Gelübde bis zu einer Höchstdauer von neun zusammenhängenden Jahren erlauben.

Die Zulassung zur Ersten und zur Feierlichen Profess erteilt der Provinzial mit Zustimmung seines Rates und der Erlaubnis des Generals. Die Zulassung zur Erneuerung der Zeitlichen Profess fällt in die Zuständigkeit des Provinzials mit Zustimmung seines Rates.

Sowohl die Feierliche wie auch die Zeitliche Profess erfolgt nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts nach nachstehender Formel: Im Namen unseres gebenedeiten Herrn Jesus Christus. Amen. Ich, Frater N. N., geboren am ... (Tag, Monat, Jahr), in …, Pfarrei …, Diözese …, bin fest entschlossen, mich noch inniger an Gott zu binden und Christus noch enger nachzufolgen. Darum lege ich heute (Tag, Monat, Jahr) in (Name des Hauses) zur größeren Ehre Gottes vor euch hier anwesenden Mitbrüdern in Ihre Hände, Pater N. N., die Profess der feierlichen (einfachen) Gelübde der Keuschheit, der Armut, des Gehorsams und der Hospitalität im Dienst der Armen und Kranken (für ein Jahr) für das ganze Leben nach der Regel des hl. Augustinus und den Konstitutionen des Ordens ab. Ich stelle mich mit ganzem Herzen dieser Ordensfamilie zur Verfügung, um so durch die Gnade des Heiligen Geistes, den Beistand der allerseligsten Jungfrau Maria und der Fürbitte unserer heiligen Väter Augustinus und Johannes von Gott, im Dienste Gottes und der Kirche zur vollkommenen Liebe zu gelangen.

Zu dessen Beglaubigung unterzeichne ich dies eigenhändig
Unterschrift des Bruders

 

 

Nach der Ablegung der Gelübde wird die "Gelöbnisformel" auf dem Altar unterschrieben.

Österreichische Ordensprovinz des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott
Taborstraße 16
1020 Wien

ÖSTERREICHISCHE ORDENSPROVINZ

des Hospitalordens des
heiligen Johannes von Gott

"Barmherzige Brüder"

Taborstraße 16

1020 Wien

 

Tel.: 0043 1 21121 1100

Fax: 0043 1 21121 1120

Darstellung: