Der Aufenthalt in der Therapiestation "Walkabout" wird in der Steiermark mittels einer Mischfinanzierung ermöglicht. Diese Mischfinanzierung betrifft sowohl den Entzugs- wie auch den Entwöhnteil. Der größte Teil der Finanzierung wird von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse getragen. Der verbleibende Betrag wird über das steirische Behindertengesetz abgedeckt.
Konkret bedeutet dies für steirische Patientinnen und Patienten, dass sie für eine Aufnahme in den Entzugsteil eine Überweisung (Antrag auf Anstaltspflege) vom Haus- oder Facharzt und eine Bestätigung über den erfolgten Antrag auf Anerkennung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (Behindertenreferat der Stadt Graz bzw. zuständige Bezirksverwaltungsbehörde) benötigen.
Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil benötigt der Patient/die Patientin eine chefärztliche Bewilligung. Bei hausinternen Patientinnen und Patienten (jene, die auch hier den Entzug gemacht haben) wird diese Bewilligung per Fax (oder für die Grazer durch ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt) eingeholt. Alle anderen (also jene, die ausschließlich die Entwöhntherapie hier machen) sollten sich die chefärztliche Bewilligung schon vor der Aufnahme in die Entwöhnung holen.
Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern, die bei uns die körperliche Entzugsbehandlung machen möchten, benötigen eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt. Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil der Therapiestation benötigen die PatientInnen eine gültige Kostenübernahme der für das jeweilige Bundesland für Entwöhntherapie zuständigen Institution sowie eine chefärztliche Bewilligung.
Therapiestation für Drogenkranke "Walkabout"
Standort: Pirkenhofweg 10 Postadresse: Johannes von Gott-Straße 12