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Inhalt:
Patientenverfügung

Jeder von uns kann sehr plötzlich so krank werden, dass er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Trotzdem soll er und sein Wille geachtet werden.

 

Sie können für solche Fälle vorsorgen.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, unter welchen Umständen Sie eine bestimmte medizinische Behandlung nicht wünschen.

 

Die Patientenverfügung wird erst dann relevant, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich mitteilen können.

Wie kann ich eine Patientenverfügung errichten?

Sie können sich zwischen zwei Formen der Patientenverfügung entscheiden:

 

Verbindliche Patientenverfügung

  1. Die verbindliche Patientenverfügung ist an strenge Formvorschriften gebunden.
  2. Sie müssen insbesondere eine ärztliche und eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.
  3. Die ärztliche Beratung kann zum Beispiel Ihr Vertrauensarzt durchführen. Die juristische Beratung müssen Sie bei der Patientenanwaltschaft, bei einem Notar oder Rechtsanwalt erledigen (Kontakte siehe unten).
  4. Die behandelnden Ärzte müssen sich an das in der Patientenverfügung Niedergeschriebene halten.

 

Beachtliche Patientenverfügung

  1. Die beachtliche Patientenverfügung ist nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Sie muss aber auch erklären, wann Sie bestimmte Behandlungen nicht wünschen.
  2. Diese Form der Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten berücksichtigt werden. Die Ärzte können in begründeten Fällen jedoch davon abweichen.

 

Wo finde ich Ansprechpartner für weitere Informationen?

Help.gv.at

Das Internetportal der Republik Österreich
mit Informationen zur Patientenverfügung

 

Zur Internetseite

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

1050 Wien

Schönbrunner Straße 108

Zur Internetseite

NÖ Patienten- und
Pflegeanwaltschaft

3109 St. Pölten

Rennbahnstraße 29

Zur Internetseite

Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland

7000 Eisenstadt, Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - EG

Marktstraße 3

Zur Internetseite

Steiermärkische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft

8010 Graz

Friedrichgasse 9

Zur Internetseite

Patientenanwaltschaft
Kärnten

9020 Klagenfurt

Völkermarkter Ring 31

Zur Internetseite

OÖ Patientenvertretung

4021 Linz

Bahnhofplatz 1

Zur Internetseite

Salzburger Patientenvertretung

5020 Salzburg

Michael-Pacher-Straße 36

Zur Internetseite

Österreichische Notariatskammer

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20

Mit einem Verzeichnis aller Notariate

Zur Internetseite
Formular und Hilfen

Hier können Sie ein Musterformular und Ausfüllhilfen zur Erstellung einer Patientenverfügung herunterladen:

Zu Formular und Hilfen
Hinweis

Sämtliche Angaben in auf dieser Seite und in den angeführten Dokumenten erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Herausgebers ist ausgeschlossen.

 

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine verbindlichen Patientenverfügungen errichtet werden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist ein Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenvertretungen („Patientenanwaltschaften“) zu konsultieren.

 

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine Vorsorgevollmachten oder gewählte Erwachsenenvertretungen errichtet werden. Für die Errichtung dieser Vertretungen, deren Eintragung im ÖZVV sowie die Eintragung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV ist ein Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu konsultieren.

 

In rechtlich strittigen Fällen empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.

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der Barmherzigen Brüder Österreich

c/o Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien

Johannes-von-Gott-Platz 1

A-1020 Wien

Tel. +43 (1) / 21121-2270

 

E-Mail: ethik@bbprov.at

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