Jeder von uns kann sehr plötzlich so krank werden, dass er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Trotzdem soll er und sein Wille geachtet werden.
Sie können für solche Fälle vorsorgen.
Jeder von uns kann sehr plötzlich so krank werden, dass er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Trotzdem soll er und sein Wille geachtet werden.
Sie können für solche Fälle vorsorgen.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, unter welchen Umständen Sie eine bestimmte medizinische Behandlung nicht wünschen.
Die Patientenverfügung wird erst dann relevant, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich mitteilen können.
Sie können sich zwischen zwei Formen der Patientenverfügung entscheiden:
Verbindliche Patientenverfügung
Beachtliche Patientenverfügung
Help.gv.at
Das Internetportal der Republik Österreich
mit Informationen zur Patientenverfügung
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
1050 Wien
Schönbrunner Straße 108
NÖ Patienten- und
Pflegeanwaltschaft
3109 St. Pölten
Rennbahnstraße 29
Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland
7000 Eisenstadt, Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - EG
Marktstraße 3
Steiermärkische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
8010 Graz
Friedrichgasse 9
Patientenanwaltschaft
Kärnten
9020 Klagenfurt
Völkermarkter Ring 31
OÖ Patientenvertretung
4021 Linz
Bahnhofplatz 1
Salzburger Patientenvertretung
5020 Salzburg
Michael-Pacher-Straße 36
Österreichische Notariatskammer
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20
Mit einem Verzeichnis aller Notariate
Hier können Sie ein Musterformular und Ausfüllhilfen zur Erstellung einer Patientenverfügung herunterladen:
Sämtliche Angaben in auf dieser Seite und in den angeführten Dokumenten erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Herausgebers ist ausgeschlossen.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine verbindlichen Patientenverfügungen errichtet werden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist ein Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenvertretungen („Patientenanwaltschaften“) zu konsultieren.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine Vorsorgevollmachten oder gewählte Erwachsenenvertretungen errichtet werden. Für die Errichtung dieser Vertretungen, deren Eintragung im ÖZVV sowie die Eintragung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV ist ein Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu konsultieren.
In rechtlich strittigen Fällen empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.