Jeder von uns kann sehr plötzlich so krank werden, dass er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Trotzdem soll er und sein Wille geachtet werden.
Sie können für solche Fälle vorsorgen.
Jeder von uns kann sehr plötzlich so krank werden, dass er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Trotzdem soll er und sein Wille geachtet werden.
Sie können für solche Fälle vorsorgen.
Wenn Sie nicht mehr sprechen können, müssen andere Menschen stellvertretend für Sie medizinische und andere Entscheidungen treffen.
SORGEN SIE VOR, dass diese Menschen wissen, was Ihnen wichtig ist – aber auch, was Sie auf keinen Fall möchten.
Sie erhalten in unseren Einrichtungen ERSTINFORMATIONEN zu folgenden Vorsorgeinstrumenten:
Sie können sich die Erstinformation zur Vorsorgeplanung auch hier herunterladen:
Sämtliche Angaben in auf dieser Seite und in den angeführten Dokumenten erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Herausgebers ist ausgeschlossen.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine verbindlichen Patientenverfügungen errichtet werden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist ein Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenvertretungen („Patientenanwaltschaften“) zu konsultieren.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine Vorsorgevollmachten oder gewählte Erwachsenenvertretungen errichtet werden. Für die Errichtung dieser Vertretungen, deren Eintragung im ÖZVV sowie die Eintragung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV ist ein Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu konsultieren.
In rechtlich strittigen Fällen empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.