Hörbehinderung - Häufige Elternfragen
Das Hörscreening meines Kindes war oft auffällig - Was heißt das? - Was kann ich tun? |
2 bis 3 von 1.000 Neugeborenen kommen mit Hörverlust auf die Welt. Da ein gesundes Gehör entscheidend für die geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern ist, sollte ein angeborener Hörverlust so früh wie möglich diagnostiziert werden. Das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) wird in der Regel einige Tage nach der Geburt durchgeführt, noch bevor Mutter und Kind das Krankenhaus verlassen. Es nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und kann durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft oder still liegt.
Zum NHS gehört in der Regel die Messung otoakustischer Emissionen (OAE). Die technischen Geräte, die beim Screening benötigt werden, arbeiten vollautomatisch und können selbst von Laien bedient werden. Ein weiterer Vorteil: Die Testergebnisse liegen direkt nach der Messung vor.
Einige grundlegende Dinge muss man wissen, um die Ergebnisse interpretieren zu können.
Wenn Sie ein normales Testergebnis erhalten haben: Die Schallweiterleitung über das Mittelohrund die äußeren Haarsinneszellen im Innenohr funktionieren normal. Das NHS gibt jedoch keinen Aufschluss über die Funktionalität des Hörnervs und die Verarbeitung von Schallsignalen im Gehirn. Allerdings treten Störungen in diesen Bereichen nur selten und häufig in Zusammenhang mit anderen Erkrankungen auf. Sollten später Auffälligkeiten in der Hör- oder Sprachentwicklung Ihres Kindes auftreten, lassen Sie immer sein Gehör mit untersuchen!
Wenn Sie ein Testergebnis erhalten haben, das von den Normwerten abweicht: Wenn das Testergebnis Ihres Kindes Abweichungen von den üblichen Normwerten aufweist, kann das ein Hinweis auf eine mögliche Hörbeeinträchtigung sein. Es gibt jedoch eine Reihe von anderen Ursachen, die ebenfalls dafür verantwortlich sein könnten. Wurde der Test zum Beispiel in den ersten drei Lebenstagen gemacht, könnte sich noch Gebärmuttergewebe oder Fruchtwasser im Gehörgang Ihres Kindes befinden. Vielleicht war aber auch die Testumgebung nicht ausreichend ruhig. In jedem Fall sollten Sie die Ergebnisse sehr ernst nehmen und sich mit Ihrem Baby in ein bis drei Wochen zu einem zweiten Screening anmelden.
Wenn auch dieser Test Abweichungen von der Norm zeigt, als „auffällig“ oder „nicht funktionierend“ bezeichnet wird, müssen Sie weitere Hörtests veranlassen. Gerne können Sie bei uns einen Termin vereinbaren:
Neurologisch linguistische Ambulanz Seilerstätte 2, 4021 Linz Tel.: 0732 7897 23700 E-Mail: nla@bblinz.at
Ein schnelles Reagieren kann für die positive Entwicklung Ihres Kindes entscheidend sein! |
Wie finde ich heraus ob mein Kind gut/schlecht hört? |
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind nicht richtig hört, suchen Sie unbedingt einen auf Kinder spezialisierten HNO-Arzt oder eine HNO-Ambulanz auf und lassen Sie das Hörvermögen Ihres Kindes mit subjektiven (Freifeld-/Verhaltensaudiometrie) und objektiven (Tympanometrie, otoakustische Emissionen wie TEOAE und DPOAE) Tests untersuchen.
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Braucht mein Kind die Hörhilfe für immer? |
Ob Ihr Kind die Hörhilfe für immer benötigt, hängt von der Art der Hörschädigung ab. Es gibt verschiedene Ursachen, warum ein Kind schlecht hört:
Schallempfindungsschwerhörigkeit (Sensorineuraler Hörverlust) Diese am häufigsten auftretende Form des Hörverlusts hat ihren Ursprung im Innenohr oder entlang des Hörnervs. In der Regel liegt eine Schädigung des Innenohrs (Cochlea = Schnecke) vor, bei der die Haarsinneszellen beschädigt sind und daher die neuro-elektrischen Impulse nicht weiter zum Gehirn leiten können. Sensorineuraler Hörverlust kann sowohl angeboren sein als auch nach der Geburt auftreten. – Wenn bei Ihrem Kind eine Schallempfindungsschwerhörigkeit besteht, ist es unbedingt notwendig dass es seine Hörhilfen trägt, sobald es aufwacht und so lange, bis es abends schlafen geht. Dass Ihr Kind die Hörhilfe einmal nicht mehr braucht, ist bei dieser Form der Schwerhörigkeit sehr unwahrscheinlich. Informieren Sie diesbezüglich bei Ihrem HNO-Arzt bzw. bei Ihrer Flip-Therapeutin.
Schallleitungsschwerhörigkeit (Konduktiver Hörverlust) Eine Schallleitungsschwerhörigkeit tritt auf, wenn Fehlbildungen im Außen- oder Mittelohr oder eine Funktionsstörung vorliegen: durch sie wird das Hörvermögen gemindert. Ist eine vorübergehende Funktionsstörung der Grund für den Hörverlust, lässt er sich oftmals durch operative Eingriffe und/oder die Gabe von Medikamenten behandeln. Die Frage ob ihr Kind die Hörhilfe nur vorübergehend oder für immer tragen muss, kann somit Ihr HNO-Arzt am besten erklären. Fragen Sie ihn bei der nächsten Kontrolluntersuchung.
Kombinierter Hörverlust Es können auch beide oben genannten Arten der Schwerhörigkeit bei einem Kind zutreffen. Das heißt, der Hörverlust liegt sowohl im Innenohr (Cochlea) als auch im Mittelohr/Außenohr begründet. Diese Form des Hörverlusts wird je nach Grad, anatomischen Gegebenheiten und anderen Einflussfaktoren behandelt. Für Kinder mit dieser Diagnose können sich sämtliche Hörsysteme eignen. Die individuelle Auswahl sollten Sie daher mit Ihrem Hörgeräteakustiker treffen. Die Entscheidung ob Ihr Kind die Hörhilfe für immer tragen muss, sollten Sie mit Ihrem HNO-Arzt besprechen. |
Welchen Kindergarten kann mein Kind mit Hörschädigung besuchen? |
Für Kinder, die den Kindergarten vor Ort besuchen, gibt es in Oberösterreich das Angebot der mobilen Beratung und Betreuung durch die Fachberatung für Integration. Es werden Eltern, KindergartenpädagogInnen sowie die Kindergartenerhalter nach den Richtlinien des OÖ. Kinderbetreuungsgesetzes beraten.
Caritas für Kinder und Jugend, Fachberatung Integration Beratung bei Integration im örtlichen Kindergarten Kapuzinerstraße 84e, 4020 Linz
Integrativer heilpädagogischer Kindergarten am Zentrum für Hör- und Sehbildung Kapuzinerstraße 40, 4020 Linz |
Welche Schule kann mein Kind mit Hörschädigung besuchen? |
Für Kinder, die im Wohnort die Regelschule besuchen, gibt es in Oberösterreich das Angebot des Zentrums für Inklusiv- und Sonderpädagogik für Sinnesbeeinträchtigte.
Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik für Sinnesbeeinträchtigte Kapuzinerstraße 40a, 4020 Linz Tel.: 0732 771058 30 Fax: 0732 771058 31 E-Mail: office@zis-sinne.at
Das Landesschulzentrum für Hör- und Sehbildung beinhaltet die Michael Reiter Schule sowie einen Hort in der Kapuzinerstraße 40a. Informieren Sie sich über das spezielle Angebot der Schule unter: www.zis-sinne.at E-Mail: lszhs-linz.post@ooe.gv.at |
Wo kann ich Gebärdensprache lernen? |
Gebärdensprachkurse werden am Bildungszentrum der Gebärdensprachgemeinschaft OÖ angeboten.
Tel.: 0732 651219 Fax: 0732 651217 E-Mail: office@gehoerlos-ooe.at |