Der Betriebsrat ist als Organ der Arbeitnehmerschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen im Betrieb berufen. Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmern hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb.