COVID-Verordnungen Geburtshilfe
Hier finden Sie die jeweils gültigen Verordnungen für Besucher und Patienten der Geburtshilfe
Geburt in Zeiten von Corona
Es gibt eindeutige Empfehlungen sich ab der 15. Schwangerschaftswoche gegen Covid-19 impfen zu lassen, falls Sie noch ungeimpft sind. Wenn während der Schwangerschaft eine Covid-19 Infektion auftritt, ist das Risiko für Komplikationen deutlich erhöht. Keineswegs ist es so, dass Schwangere mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion immer mittels Kaiserschnitt entbunden werden müssen. Im Sinne der Sicherheit für Mutter und Kind versuchen wir mit jeder Schwangeren eine individuelle beste Lösung für Mutter und Kind zu finden.
Sicherheit beim Geburtsvorgang
Die Geburt ist eine völlig natürliche Sache - genau so muss sie auch angesehen werden. Trotzdem ist in der heutigen Zeit das beste Sicherheitsnetz für Mutter und Kind gerade gut genug.
Wir unterstützen Sie bei ihrem individuellen Geburtserlebnis und bieten Sicherheit 24h/Tag 365 Tage im Jahr.
- 24h Anwesenheit eines gynäkologisch-geburtshilflichen Oberarztes
- Rufbereitschaftsdienst eines zweiten Oberarztes
- 24h Anwesenheit eines Kinderarztes
- 24h Anwesenheit eines Narkosearztes
- Neonatologische Versorgung ab der 33. Schwangerschaftswoche mit schnellstmöglicher Zusammenführung von Mutter und Kind auf unserer neonatologischen Station
- Kinderarztvisiten vor der Geburt bei drohenden Frühgeburten
- Kinderärztliche Erstuntersuchung nach der Geburt inkl. Durchführung sämtlicher Screeninguntersuchungen bzw. Spezialuntersuchungen im Bedarfsfall
- Interdisziplinäre Fortbildungen und Fallbesprechungen
- Regelmäßig aktualisierte Checklisten
- Regelmäßige Teamtrainings aller Berufsgruppen
- Regelmäßige Notfall-Drills
- Notfalls-Alarmierung innerhalb von Sekunden
- Vollausgerüstete Intensivstation für Mutter und Kind
- Verfügbarkeit von allen anderen eventuell notwendigen Fachdisziplinen
- Beste Kooperation mit dem KUK Med Campus IV für seltene Verlegungen von Schwangeren in extrem frühen Schwangerschaftswochen