Datenschutz
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zum Thema Datenschutz wissen müssen.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zum Thema Datenschutz wissen müssen.
Datenschutzerklärung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stand: Juni 2018
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), sowie den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003). Nachfolgend informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung.
Unsere Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Belangen sowie die Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
1. Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
2. Sicherheitsmaßnahmen
3. Weitergabe von Daten an Dritte und Drittanbieter
4. Erbringung vertraglicher Leistungen
5. Kontaktaufnahme
6. Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
7. Cookies & Reichweitenmessung
Datenschutzeinstellungen bearbeiten
Google Analytics
Google Analytics (GA) ist ein Trackingtool des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC, das der Datenverkehrsanalyse von Webseiten (Webanalyse) dient. Der Dienst untersucht u. a. die Herkunft der Besucher, ihre Verweildauer auf einzelnen Seiten sowie die Nutzung von Suchmaschinen und erlaubt damit eine bessere Erfolgskontrolle von Werbekampagnen.
Serviceprovider Url
Datenschutzerklärung
Cookie Erklärung
Cookie Kategorie
Besucher-Statistiken
Google Maps
Google Maps ist ein Online-Kartendienst des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. Die Erdoberfläche kann als Straßenkarte oder als Luft- oder Satellitenbild betrachtet werden, wobei auch Standorte von Institutionen oder bekannten Objekten angezeigt werden.
Serviceprovider Url
Datenschutzerklärung
Cookie Erklärung
Cookie Kategorie
Sonstiges
Google Tag Manager
Tag-Management-System zur Verwaltung von JavaScript- und HTML-Tags, einschließlich Web-Beacons, für Web-Tracking und -Analyse. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Serviceprovider Url
Cookie Kategorie
Sonstiges
siteswift.connected
siteswift.connected ist ein Web-Development-Framework und besteht aus einer flexible Entwicklungsplattform mit einem umfangreichen Komponenten-Baukastensystem für Web- und Mobile-Apps. Für den Betrieb wird ein Session-Cookie vorausgesetzt, das Consent-Management benutzt ebenfalls ein eigenes Cookie um die Consent-User-Präferenzen zu speichern.
Cookie Kategorie
Systemtechnische Notwendigkeit
Youtube
YouTube ist ein 2005 gegründetes Videoportal des US-amerikanischen Unternehmens YouTube, LLC, seit 2006 eine Tochtergesellschaft von Google LLC, mit Sitz im kalifornischen San Bruno. Die Benutzer können auf dem Portal kostenlos Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen.
Serviceprovider Url
Datenschutzerklärung
Cookie Erklärung
Cookie Kategorie
Anzeigen von Werbung
Yumpu
Serviceprovider Url
Datenschutzerklärung
Cookie Erklärung
Cookie Kategorie
Besucher-Statistiken
8. Google Analytics
9. Facebook Social Plugins
10. Newsletter
11. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontaktinformation zum Datenschutz |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Einrichtungen der Barmherzigen Brüder Österreich unterliegen als Einrichtungen der katholischen Kirche neben dem allgemeinen Datenschutzrecht auch dem kirchlichen Datenschutzrecht. Daher obliegen die Agenden des Datenschutzbeauftragten nach Art 37ff DSGVO für die Einrichtungen der Barmherzigen Brüder Österreich dem Datenschutzbeauftragen der Katholischen Kirche Österreich.
Datenschutzbeauftragter der katholischen Kirche Österreich: Mag. Markus Brandner Wollzeile 2 1010 Wien
Davon nicht erfasst ist das A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH. Dieses verfügt über einen eigenen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter des A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH: Harald Morak, MBA, MSc Völkermarkterstraße 15-19 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verschwiegenheitsverpflichtungen für Beschäftigte in Krankenanstalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Verschwiegenheitsverpflichtungen ergeben sich insbesondere aus folgenden Normen:
1) Datenschutzgesetz Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten in Folge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind (§ 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz).
Daten, die Patienten betreffen, unterliegen daher (mit wenigen Ausnahmen gegenüber Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern) generell der Verschwiegenheitsverpflichtung. Dies beginnt schon mit dem Umstand, ob eine betreffende, namentlich genannte oder aufgrund der Umstände erkennbare Person in einem Krankenhaus behandelt wird, bezieht sich selbstverständlich auch auf Befunde, Umstände im Zusammenhang mit der Erkrankung, Angehörige, Therapien, Aufnahme- und Entlassungsdaten, behandelnde Ärzte und dergleichen mehr.
2) Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz Im österreichweit als Grundsatzgesetz gültigen Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz findet sich folgende Bestimmung:
Für die bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen ... besteht Verschwiegenheitspflicht, sofern ihnen nicht schon nach anderen gesetzlichen oder dienstrechtlichen Vorschriften eine solche Verschwiegenheitspflicht auferlegt ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Gesundheitszustand betreffenden Umstände sowie auf die persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse der Pfleglinge, die ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden sind, ... (§ 9 Abs. 1 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz).
Die Verschwiegenheitspflicht nach diesem Gesetz besteht nur dann nicht, wenn die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt durch ein öffentliches Interesse, insbesondere durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege gerechtfertigt ist.
Die einzelnen Länder haben zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz Ausführungsgesetze erlassen, die Verschwiegenheitsverpflichtungen wie oben dargestellt umfassen.
3) Ärztegesetz Im Ärztegesetz finden sich folgende Bestimmung:
Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. (§ 54 Abs. 1 Ärztegesetz)
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn
4) Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. (§ 6 Abs. 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn
5) Dienstvertragliche Verpflichtungen In den Dienstverträgen der Mitarbeiter finden sich regelmäßig Bestimmungen, wonach die Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Umstände und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind.
6) Kumulative Geltung Die vorstehenden Bestimmungen gelten kumulativ, sohin nebeneinander. Anfragen von Dritten, ob eine bestimmte Person in einem Krankenhaus behandelt wird, an welcher Krankheit die betreffende Person leidet, wie es zu dieser Krankheit gekommen ist und dergleichen dürfen daher ausnahmslos nicht beantwortet werden. Bei Anfragen von Gerichten, Polizei, Behörden und Krankenversicherungsträgern ist jeweils die Weisung des Vorgesetzten einzuholen, soweit nicht generelle Weisungen derartige Auskünfte regeln. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutz für Bewerbungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
inkl. Datenschutzerklärungen, -einwilligungen und -verzichtsvereinbarungen der Rechtsträger bzw. einzelnen Einrichtungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutzerklärung Spendensammlung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Informationen beziehen sich auf unsere Tätigkeiten im Rahmen unserer Spendensammlung und beziehen sich u.a. auf die Website https://bbwien.spendenabsetzbarkeit.at/.
1. Rechtsgrundlage Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003).
2. Grundsätzliches Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse).
3. Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Datenempfänger 3.1. Wir verarbeiten von Ihnen folgende Datenkategorien:
3.2. Wir nutzen diese Daten zur Vorbereitung und Durchführung von Spendenaktionen zur Erfüllung der statutengemäßen/satzungsgemäßen Zwecke des Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien – postalisch oder per Telefonanruf und zur Spendenverwaltung, zur Verwaltung erfolgter Spenden und zur Verwaltung von aktiven und früheren Mitgliedern und die Erfüllung abgabenrechtlicher Verpflichtungen.
3.3. Hierfür speichern wir Ihre Daten in einer elektronischen Datenbank. Zur Zielgruppenauswahl für eine der oben genannten Aktionen verwenden wir einen Prozess, der unsere Unterstützer nach der Höhe ihrer Spende, nach der Häufigkeit der Spende und dem Zeitpunkt der letzten Spende gruppiert.
3.4. Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten sind einerseits unser berechtigtes Interesse in der Erfüllung unserer rechtlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen, sowie andererseits Ihre Einwilligung.
3.5. Beschreibung des berechtigten Interesses: |