Besucherregelung ab 1. Juli 2021
- Besuchereingang ausschließlich über den Eingang im 1. UG bei der Tiefgarage. - Der Haupteingang (Pfeifergasse) bleibt auch weiterhin für Besucher geschlossen.
- Die Besuchszeiten sind exakt festgelegt und strikt einzuhaltenDie Besuchszeiten sind exakt festgelegt und strikt einzuhalten Patienten
Bauteil A - 15.00 - 16.00 Uhr Patienten Bauteil B - 14.00 - 15.00 Uhr
Patienten Bauteil C - 13.00 - 14.00 Uhr
Patienten Bauteil D (Intensivstation) - 13.00 - 14.00 Uhr
- Nur eine Person (über 14 Jahre) pro Patient und Tag. Nennung des vollständigen Namens des Patienten, den Sie besuchen wollen.
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Bei Kinderbesuch (unter 14 Jahren) muss dieser mit einer erwachsenen Begleitperson erfolgen.
- Kein Besuch von infektiösen Patienten.
- Besucher mit Krankheitssymptomen wie z.B. Fieber und Atemwegserkrankungen etc. dürfen das Haus nicht betreten.
- Besuchsdauer maximal 1 Stunde
- Mindestabstandsregelung von mind. 1 Meter, auch zum Patienten und anderen Besuchern sowie Personal
- Mitbringen einer FFP-2 Maske. Ohne geeigneten Mund-Nasen-Schutz kein Einlass
- Mundschutzpflicht auf dem gesamten Krankenhausgelände
- 3-G-Regelung:
Getestet: Mitzubringen ist eine negative Covid-Testbestätigung, die von einer offiziellen Stelle (Teststraße, Apotheke, Gesundheitseinrichtung oder ähnl.) ausgestellt ist. Ein Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, oder ein PCR-Test welcher maximal 72 Stunden alt sein darf. Selbsttests (Antigentest zur Eigenanwendung) können wir nicht akzeptieren.
Geimpft:
- Nachweis über Covid-19-Erstimpfung nach 22 Tage, wenn
- die Erst-Impfung vor längstens 3 Monaten war
- Impfstoff, der in nur einer Dosis verabreicht wird (z. B. Johnson & Johnson) nicht länger her als 3 Monate
- die Zweit-Impfung vor längstens 9 Monaten war
- Genesen und geimpft: Absonderungsbescheid der Behörde (nicht älter als 6 Monate) und Impfung nicht länger her als 9 Monate
- Genesene Personen: Absonderungsbescheid, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die Behörde. Wichtig: Die Person, für die der Bescheid ausgestellt wurde, war nachweislich SARS-COV2-positiv (keine K1 oder K2-Person)
ODER: Nachweis über neutralisierende Antikörper, nicht älter als 3 Monate, ausgestellt von einem zertifizierten Labor! - Beim Eingang erfolgt eine Registrierung des jeweiligen Besuchers pro Patient an diesem Tag.
- Während des gesamten Aufenthaltes im Spital müssen die BesucherInnen eine FFP2-Maske tragen. Das gilt insbesondere auch für die Zeit im Patientenzimmer.
Sie werden ersucht, die Besuche im Krankenhaus weiterhin auf ein unbedingt notwendiges Ausmaß zu beschränken.
Gesonderte Regelungen gelten für:
- Besuch von Schwerstkranken und die Begleitung/Verabschiedung von Sterbenden/Verstorbenen (alle Stationen)
- Isolierstation: Grundsätzlich kein Besuch!
Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht!
- Wenn COVID-19-Symptome wie Husten, Atemnot, Fieber auftreten, ist von Spitalsbesuchen abzusehen. Es gilt weiterhin: zu Hause bleiben und das Gesundheitstelefon 1450 anrufen.
- Vor dem Betreten des Krankenhauses und während des gesamten Aufenthaltes ist eine FFP-2 Maske zu tragen.
- Hände so oft wie möglich desinfizieren, Abstände (mind. 1 Meter) einhalten, Zahl der Kontakte auf das notwendigste reduzieren.
- Auf den Gängen und in den Wartebereichen ist ein Abstand von mindestens 1 Metern zu halten.