Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Sie wünschen eine Behandlung im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg?
Sie haben keine gültige österreichische Pflichtversicherung (z.B. ÖGK, BVAEB…….)?
Sie haben eine gültige gesetzliche österreichische Pflichtversicherung, jedoch keine private Krankenzusatzversicherung (z.B. Uniqa, Wiener Städtische…..) und möchten in die Sonderklasse aufgenommen werden?
Unsere Servicestelle für Kostenanfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung !
Wir stellen den Kontakt zur zuständigen medizinischen Abteilung für Sie her.
Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag oder stimmen die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab.
BHB Kostenanfrage:
Sabine Brandstötter
+43 (0) 662 8088- 8460
Ein Kostenvoranschlag wird Ihnen auf Wunsch innerhalb von 3 Tagen erstellt und per Post versandt.
Die Ausstellung eines Kostenvoranschlages in unserem Krankenhaus erfolgt kostenlos.
Krankengeschichten Anforderung
Der Patient hat das Recht, in seine Krankengeschichte Einsicht zu nehmen und sich daraus unentgeltlich Kopien anfertigen zu lassen.
Rechtsgrundlage: Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (Patientenrechte) iVm. Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für ambulante Akten und Röntgenbilder beträgt 10 Jahre, für stationäre Akten 30 Jahre.
Der Arztbrief wird dem Patienten auf Wunsch unentgeltlich ausgehändigt bzw. per Post zugestellt.
Bei weiteren Unterlagen wird wie folgt vorgegangen.
Anforderungen auf Ausfolgung von Kopien der Krankengeschichte ergehen an das jeweilige Fachsekretariat:
Allgemein öffentliches Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg
Krankengeschichteanforderung
Abteilung für……………..
Kajetanerplatz 1
5020 Salzburg
Tel: 43 (0)662 8088 - 0
Fax: 43 (0)662 8088 - 8203
Was muss eine Anforderung enthalten?
- Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer des Patienten bzw. der Patientin für eventuelle Rücksprache
- Behandlungszeitraum (möglichst genaue Angaben)
- Klinische Abteilung (z.B Allgemeinchirurgie, Innere Medizin), an der die Befunde erstellt wurden
- Ambulanter oder stationärer Aufenthalt
- Unterschrift des Patienten bzw. der Patientin (Bei minderjährigen PatientInnen muss der/die Obsorgeberechtigte unterschreiben.)
- Bei Anforderung durch einen Vertreter ist zusätzlich eine schriftliche Bevollmächtigung des Patienten beizulegen.
Nach Einlagen der Anforderung kann mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1 Woche gerechnet werden.