Nach Ihrem Aufenthalt
Das Ende Ihres Krankenaufenthaltes bei uns ist von Ihrer Genesung abhängig. Sollten Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, wünschen wir Ihnen alles Gute, bitten Sie aber dennoch, die nachfolgenden Informationen zu berücksichtigen.
Entlassung (Abmeldung) |
Am Tag der Entlassung werden Sie vom Stationspersonal abgemeldet.
Vor der Entlassung informieren wir Sie selbstverständlich über wichtige Dinge wie z. B. Nachfolgeuntersuchungen und Kontrolltermine. Zusätzlich erhalten Sie einen ärztlichen Kurzbrief mit entsprechenden Therapieempfehlungen und - bei Bedarf - einen pflegerischen Entlassungsbericht, den Sie bitte an Ihren Hausarzt weiterleiten. Sobald alle bei der Entlassung noch ausständigen Befunde eingelangt sind, senden wir Ihrem Hausarzt einen ausführlichen Arztbrief zu. |
Fragebogen |
Die Meinung und Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten sind uns wichtig. Daher werden alle stationäre Patientinnen und Patienten gebeten unseren standardisierten, anonymen Papierfragebogen auszufüllen. Dieser beinhaltet Fragen von der Aufnahme ins Krankenhaus bis zur Entlassung. Die ausgefüllten Fragebögen können in die dafür vorgesehenen Briefkästen, die sich verteilt im Krankenhaus befinden, geworfen werden. Die Ergebnisse werden regelmäßig ausgewertet und strukturiert den Abteilungen und Mitarbeitenden rückgemeldet.
Ergänzend steht allen Patientinnen und Patienten auch unsere Beauftragte für Patientenanliegen zur Verfügung, der sie gerne Anregungen, Lob, Kritik oder Beschwerden persönlich oder anonym zukommen lassen können. Deteils sehen Sie hier! |
Heimtransport |
Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den Stationen bzw. Ambulanzen veranlasst. Besteht keine medizinische Notwendigkeit des Heimtransports, organisieren Sie den Heimtransport bitte selbst. Etwa durch Angehörige. |
Kostenbeitrag |
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird bei stationärer Aufnahme in die Allgemeine Gebührenklasse ein Spitalskostenbeitrag (pro Pflegetag) eingehoben. Der Betrag ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu bezahlen, unabhängig von der Stundenanzahl oder der Verpflegung. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben. Bei mitversicherten Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, sowie in besonderen Fällen (z.B. Geburt, Organspende, oder generelle Rezeptgebührenbefreiung (nicht unterjähriges Erreichen der Obergrenze)), entfällt der Kostenbeitrag. Die ensprechende Rechnung wird Ihnen im Nachhinein am Postweg übermittelt. |
Betreuung zu Hause |
Falls Sie weitere Betreuung nach dem Klinikaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationsteam. |
Medikamente |
Bei der Enlassung erhalten Sie ein Privatrezept. Dieses Rezept können Sie in allen öffentlichen Apotheken einlösen. Hier wird Ihnen das Medikament in kleiner Verpackungseinheit ausgehändigt. |