COVID-Informationen für PatientInnen und BesucherInnen
Folgende Regelungen gelten beim Besuch innerhalb
der definierten Besuchszeit von 15-17 Uhr:
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pro Patient ist ein Besuch pro Tag möglich
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Es gilt ausschließlich die 2G-Regel GENESEN oder GEIMPFT
entsprechend der aktuellen COVID-Maßnahmenverordnung.
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Vor und nach Betreten des Hauses bzw. der Station ist eine Händedesinfektion durchzuführen
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Während des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregeln sind einzuhalten
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Anmeldung beim Stationsstützpunkt VOR Betreten des Patientenzimmers
BEGLEITPERSONEN dürfen nur in Ausnahmefällen und dann ebenso nur mit Nachweis der 2G-Regel - GENESEN oder GEIMPFT das Krankenhaus betreten.
AUSNAHMEN für einen Nachweis:
- Begleitperson bei einer Entbindung
- Begleitpersonen bzw. Besucher Minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen
- Besucher im Rahmen der Palliativbegleitung / Seelsorge sowie Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- Besucher von Patienten in lebenskritischen Situationen
Bitte um Verständnis, dass die erforderlichen Testungen nicht im Krankenhaus durchgeführt werden können!
PATIENTEN werden gebeten, bei Vorhandensein die gesetzlichen Nachweise mitzubringen.
WEITERHIN GILT
KONTROLLIERTER ZUGANG
Der Zugang zum Krankenhaus ist nur über den Haupteingang in der Spitalgasse möglich.
CAFÉ GRANATAPFEL
ÖFFNUNGSZEITEN
MO-FR 07:30 UHR – 17:00 UHR
SA / SO / FEIERTAGS 14:00 UHR – 17:00 UHR
Der Eintritt erfolgt über den Haupteingang - Zugang wie bei der Besuchsregelung Krankenhaus.
Registrierungspflicht vor Ort.
Bitte helfen Sie uns dabei, unser Krankenhaus auch weiterhin sicher zu halten.Tragen Sie immer und überall eine FFP2-Maske, halten Sie die Abstandsregeln ein und achten Sie auf die Händehygiene!