Ordensvorgaben
(aus dem Provinzkapiteldokument „Richtlinien 2007-2010, S. 9 und S. 15)
Nach jedem Provinzkapitel wird der Pastoralrat jedes Hauses neu konstituiert. Die Mitglieder des Pastoralrates sind Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsbereichen, die Seelsorger sowie die Mitglieder der Kollegialen Führung gemäß Stellenbeschreibung, die besonders empfänglich für die Pastoralarbeit im Krankenhaus sind und diese orientieren und anregen.
Weitere leitende Mitarbeiter sollen ebenfalls Mitglieder sein, da dies die Umsetzung der Arbeit des Pastoralrates erleichtert.
Aufgabe des Pastoralrates ist es, den „Geist der hl. Elisabeth und die Hospitalität des hl. Johannes von Gott“ präsent zu halten und eine der Ordensphilosophie adäquate Art des Umgangs mit Patienten und Bewohnern sowie Mitarbeitern untereinander zu pflegen, indem der Pastoralrat
- auf die laufende Vertiefung der religiösen und ethischen Kompetenz im Krankenhaus achtet
- in der Seelsorge mitarbeitet und zeitgemäße, motivierende Angebote für Mitarbeiter anbietet
- alle Maßnahmen zur Förderung einer „Hausfamilie“ (Zusammenhalt aller Mitarbeiter) unterstützt
- die Sicht der Orden und ihrer Spiritualität in verschiedenen Einrichtungen und Gremien des Krankenhauses einbringt (z.B. Ethikkommission, Palliativ- und Hospizteam, Seelsorgeteam, Öffentlichkeitsarbeit)
- über die Aufgaben und Ziele, über Maßnahmen und Publikationen des Ordens intern informiert
- sich um geistige und materielle Unterstützung von Missionseinrichtungen bemüht
- in Zeiten zunehmend wirtschaftlichen Denkens im Gesundheitswesen auf dessen Vereinbarkeit mit dem Leitspruch der heiligen Elisabeth „Wir sollen die Menschen froh machen“ und des heiligen Johannes von Gott „Das Herz befehle“ achtet