Seit 1. Jänner 2017 ist die Betreuung nach der Geburt eine Kassenleistung, unabhängig davon, wann die Entlassung erfolgt;
Die Leistungen sind für Sie bei Inanspruchnahme einer Hebamme mit Kassenvertrag kostenlos.
Die Hebamme verrechnet das Honorar direkt mit der Krankenkasse.
Bei Inanspruchnahme einer Hebamme ohne Kassenvertrag (Wahlhebamme) wird die Leistung von Ihnen persönlich gezahlt und die Krankenkasse erstattet Ihnen 80% des Kassentarifs zurück.