Jobrad
Jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit ein Jobrad zu beantragen - auch wenn er bereits ein Jobticket beansprucht. Das Jobrad muss alltagstauglich sein und der StVO entsprechen. Ebenso muss sich die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter verpflichten das Jobrad regelmäßig für den Weg zur Arbeit zu nützen.
Für das Jobrad wird auf Basis des Angebotes bei einem österreichischen Händler eine Nutzungsvereinbarung über 48 Monate mit einer fixen Nutzungsgebühr abgeschlossen. Die Nutzungsgebühr wird über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung verrechnet.
Für das Jobrad gibt es folgende Zuschüsse, die vom Haus bzw. dem Betriebsrat gewährt werden und die Kosten für das Jobrad und somit die Nutzungsgebühr vermindern:
- € 30,00 allgemeiner Zuschuss des Betriebsrats
- € 250,00 allgemeiner Zuschuss des Dienstgebers
- € 500,00 zusätzlicher Zuschuss des Dienstgebers bei Verzicht auf das Jobticket für 6 Monate pro Jahr für die Dauer von 48 Monaten
- € 1.000,00 zusätzlicher Zuschuss bei gänzlichem Verzicht auf das Jobticket für die Dauer von 48 Monaten
- € 750,00 bei Anspruch und gleichzeitigem Verzicht auf einen Parkplatz in der Tiefgarage
Anzumerken ist, dass der Zuschuss reduziert wird, wenn dieser den Wert des Jobrads übersteigt.