Hausordnung

Für einen möglichst sinnvollen stationären Aufenthalt bedarf es einiger verbindlicher Regeln. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zum Therapieabbruch und zur Entlassung aus der Station führen.

 


 

Vereinbarte und vorgegebene Tagesstrukturen wie folgt, sind strikt einzuhalten:

  • Medikamentenausgabe
  • Essenszeiten
  • Therapiezeiten
  • Sonstige Vereinbarungen

 
Besuche während des stationären Aufenthaltes im Entzug sind nicht möglich. Ausgenommen davon sind professionelle Helferinnen und Helfer bzw. Nachbetreuer nach telefonischer Voranmeldung.
 
Im Entwöhnteil sind nach Absprache mit den Bezugstherapeutinnen oder -therapeuten, Besuche möglich.
 
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen (Aufenthaltsraum, Garten) erlaubt, insbesondere ist es verboten, in den Zimmern zu rauchen.
 
Der Konsum, der Handel und die Weitergabe von Alkohol, Drogen und Medikamenten ist strikt verboten.
 
Die Patientinnen und Patienten verpflichten sich an diversen Hausdienste entsprechend den Anweisungen des Personals zu beteiligen (Reinigung des eigenen Zimmers, Aufbetten, Reinigungsarbeiten von Gemeinschaftsräumen). Die Patientinnen und Patienten verpflichten sich weiters, ihre Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
 
Patientinnen und Patienten dürfen keine Gegenstände bei sich tragen, die sie selbst oder andere verletzen können (z. B. Messer mit fixierter Klinge, Dolche, Stilette, Springmesser, spitze oder scharfkantige Gegenstände).
 
Wertsachen: Den Patientinnen und Patienten wird ausdrücklich angeraten, größere Bargeldbeträge, Sparbücher, Wertpapiere, wertvollen Schmuck und dgl. umgehend in der Verwaltung zu verwahren. Nur auf diese Weise ist eine versicherungsbedingte Haftung nach Diebstahl, Einbruch und Feuer gegeben. 
 
Ausgang: Vor einem Ausgang haben sich die Patientinnen und Patienten rechtzeitig beim zuständigen Stationspersonal abzumelden und bei der Rückkehr anzumelden. Es dürfen ohne Begründungen Leibes- und Gepäckvisitationen durchgeführt werden.
 
Sollten Besucherinnen und Besucher dem Personal nicht persönlich bekannt sein, sind diese zur Legitimation verpflichtet. Alle sind jeweils namentlich in der Pflegedokumentation festzuhalten. 
 
Den Anordnungen des Pflegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 
 
Unser Haus steht unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit allen Menschen offen. Die Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, sich mit religiösen Anliegen persönlich an die Barmherzigen Brüder und den Seelsorger zu wenden. Die Kirche ist tagsüber, die hauseigene Kapelle durchgehend geöffnet. Evangelische und röm.-kath. Gottesdienste werden regelmäßig angeboten und sind aus der Gottesdienstordnung ersichtlich.
 
Die Zeiten der Nachtruhe sind im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens auf der Station einzuhalten (Aufenthalt in den Zimmern).

 

 

Nachtruhezeiten: 

Sonntag bis Donnerstag  22.30 Uhr
Freitag und Samstag  24.00 Uhr

 

           
Fernsehzeiten:

Montag bis Donnerstag  18.00 bis 22.30 Uhr
Freitag und Samstag  18.00 bis 24.00 Uhr
Sonntag  bis 22.30 Uhr

 


Musikhören in den Zimmern ist nur mit Kopfhörern erlaubt.
 
Das Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens verboten.
 
Während des stationären Aufenthalts sind vor allem wegen der Gefahr der Ansteckung durch geschlechtlich übertragbare Krankheiten (HIV, Hepatitis B und C) sexuelle Kontakte nicht erlaubt.

 

 

Therapiestation für Drogenkranke "Walkabout"
Standort: Pirkenhofweg 10 Postadresse: Johannes von Gott-Straße 12
8047 Kainbach bei Graz
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Österreich
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Fax: 0043 316 30 10 81-530

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Walkabout Ambulanz Mariahilf

Telefon: 0043 316 30 10 81-361

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